1847-1898

Der Rote Hahn‘ wurde früher noch mehr gefürchtet als heute. Trugen doch die engere Bauweise, die vielen mit Heu und Stroh gefüllten Scheunen, die Holzbauweise sowie die Beleuchtung mit Kerzen und Öllaternen zu einer erheblich größeren Brandgefahr bei. Zwei Brände in der Mitte des letzten Jahrhunderts umrahmen zeitlich die Gründung der Oedheimer Bürgerwehr, aus der – wie in Kochendorf – die Feuerwehr hervorgegangen sein dürfte.

1847 Am 7. Februar brennt ein Gebäude im Schlosshof ab, das einen Pferdestall, Schweineställe und eine Branntweinbrennerei beherbergt hatte.

1848 Im Revolutionsjahr wird zur Aufrechterhaltung der Ordnung eine Bürgerwehr von zunächst 28 Mann gegründet.

1854 Am 15. September brennt das Brechhaus ab, vermutlich verursacht von Kindern, die in der Nähe Kartoffeln braten wollten. Das neue zum Brechen von Flachs dienende Häuschen wurde dann im Neudorf errichtet. Am 11. Oktober des gleichen Jahres brennen ,,nächst dem Degmarner Tor“ drei Scheuern mit Früchten im Wert von 8000 Gulden nieder. Dabei fällt ein Knabe in ein Dungloch und erstickt.

1863 Am 14. September findet in Stuttgart die Gründungsversammlung des Württembergischen Landesfeuerwehrverbandes statt.

1866 In einem Gemeinderatsprotokoll vom 8. Januar ist zu lesen: ,,Es hat sich hier vielfach der Wunsch verbreitet, dass wie in anderen Städten und Dörfern der Nachbarschaft auch hier eine Feuerwehr errichtet werden möge, und es haben sich deshalb viele hiesige Männer vereint, welche bereit sind, freiwillig in die selbe einzutreten.“ In ihrer Eingabe weisen die 64 Männer auf die Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Einrichtung hin, was vom Gemeinderat und vom Bürgerausschuss anerkannt und unterstützt wird. Beschlossen wird, der Wehr zum 1. Juli 1866 die notwendigsten Gebrauchsgegenstände zu beschaffen und ihr 300 Gulden zur Verfügung zu stellen. Die erste Ausrüstung bestand aus einfachen Handspritzen, Feuerhaken, Leitern, Feuereimern, Feuerbutten, Schöpfern, Schläuchen und Steigerseilen. Aufbewahrt wurden die Geräte im Feuerwehrhäuschen unterhalb der Kirche. Erster Kommandant wurde der Ziegeleibesitzer Theodor Keller.

1869 Oedheims Wehr ist bereits drei Jahre nach ihrer Gründung Mitglied im Bezirksfeuerwehrverband Neckarsulm zusammen mit Gundeisheim, Kochendorf, Möckmühl, Neckarsulm, Neuenstadt und Olnhausen. Im gleichen Jahr erhält sie ihre erste Buttenspritze, die von den Gebrüdern Bachert – Kochendorf geliefert wird. Im gleichen Jahr wurde das Gerätehäuschen auf Abbruch verkauft. Die Ausrüstung brachte man nun im Schwibbogen des Rathauses – dem jetzigen Ratssaal – und in der Gemeindekelter unter, die an dem Platz stand, wo fast 100 Jahre später das Feuerwehrmagazin erstellt wurde.

1880 Die Wehr erhält – wieder von der Firma Bachert – ihre erste Feuerspritze: das Hydrophor. Dieses befindet sich heute noch in ihrem Besitz.

1886 Das Oberamt Neckarsulm gibt eine Bezirksfeuerlöschordnung heraus, in der unter anderem auch die Überlandhilfe geregelt ist. Oedheim bildet dabei zusammen mit Hagenbach, Jagstfeld, Kochendorf und Untergriesheim einen Brandhilfsverband.

 

1881 Mit Streichhölzern spielende Kinder verursachen in der Fahrgasse einen Brand. Über den Stand der Bau- und Feuerpolizei im Bereich des Oberamts Neckarsulm, dem Oedheim damals angehört, berichtet in diesem Jahr die Oberamtsbeschreibung: ,,Die beiden Oberfeuerschauer, wovon der eine Oberamtsbaumeister ist und als solcher die von dem Oberamte zu erledigenden Baugesuche zu begutachten hat, wohnen in Neckarsulm, desgleichen der oberamtliche Wasserbautechniker. Je 1 Kaminfeger ist in Neckarsulm und Möckmühl. Organisierte Feuerwehren in der Gesamtstärke von 1000 Mann haben Neckarsulm, Brettach, Gochsen, Gundeisheim, Jagsthausen, Kochendorf,Möckmühl, Neuenstadt, Oedheim, Widdern; sie stehen unter der Leitung des Bezirksfeuerwehr-lnspektors. Ihre Ausrüstung und Unterhaltung ist Sache der Gemeinden, welche von der Amtspflege einen Jahresbeitrag mit 130 M. erhalten. Jede Gemeinde hat wenigstens 1 Fahrfeuerspritze und alle sonst erforderlichen Requisiten. Brandfälle sind nicht häufig, doch hatten Neckarsulm 1869, 72 und 77, Widdern 1872 und 76, Gundelsheim 1872, Höchstberg 1871, Tiefenbach 1873 und Möckmühl wiederholt bedeutende Brandschäden zu beklagen. Für alle konzessionierten Mobiliarversicherungs-Gesellschaften sind Agenten tätig, in 25 Gemeinden 118 und es ist deshalb auch das Mobiliarvermögen zum größten Teile versichert. Behufs jährlicher Untersuchung der Blitzableiter bedienen sich die Oberfeuerschauer des von der Amtskörperschaft angeschafften Bopp’schen Apparats.“

1891 Das 25-jährige Bestehen der Feuerwehr wird festlich begangen. Im gleichen Jahr brennen in der Kochertalgemeinde aber auch zwei Häuser ab.

1893 Bei einem Waldbrand im „Fürholz“ kommt ein 70 jähriger Mann ums Leben.

1894 Das Innenministerium erlässt am 31.März eine Landesfeuerlöschordnung, die u.a. den Ablauf der Übungen sowie die Teilnahme- und Entschuldigungspflicht regelt: ,,Die Zahl der Übungen wird vom Gemeinderat nach Vernehmung des obersten Verwaltungsorgans der Feuerwehr und des Bezirksfeuerlöschinspektors bestimmt. Hierbei ist von der Regel auszugehen, dass die Steigerabteilung einschließlich der Retter und Schlauch leger jährlich mindestens vier, die Abteilungen für die Bedienung der Spritzen sowie die Hydrantenabteilungen und wo Spritzen ohne Saugvorrichtung in Anwendung sind, die Abteilungen für die Herbeischaffung des Wassers jährlich mindestens zwei Übungen, teils einzeln, teils in Verbindung mit einan der abzuhalten, außer den in Art. 18 des Gesetzes vorgeschriebenen beiden Hauptübungen abzuhalten haben. Die Übungen sind nach vorhergehen der Anzeige beim Ortsvorsteher (Ges.Art.18) mindestens vier Tage vor der Abhaltung derselben in der durch die Lokalfeuerlöschordnung bestimmten Form zur Kenntnis der teilnahmepflichtigen Mitglieder der Feuerwehr zu bringen. Der Kommandant, die Hauptleute und die Zugführer haben Rapportbücher zu führen, in welchen die abgehaltenen Einzel- und Gesamtübungen, sowie die Versäumnisse bei Übungen und Brandfällen und die vorgebrachten Entschuldigungsgründe einzutragen sind. Die Entschuldigungsgründe sind spätestens am dritten Tag nach dem Ausbleiben schriftlich oder mündlich vorzubringen. Die unentschuldigt oder ohne genügende Entschuldigung Ausgebliebenen sind dem Ortsvorsteher behufs der Abrügung der Verfehlung von dem Kommandanten unter Vorlegung des Rapportbuchs innerhalb 14 Tagen nach der Übung oder dem Brandfall anzuzeigen.“

1898 In der Schlossstraße (Entengasse) brennen an der gleichen Stelle wie schon 1854 drei Scheuern nieder.