26 | Brand eines landwirtschaftlichen Anwesens

Datum: 4. Oktober 2020 um 16:42 Uhr
Alarmierungsart: FME | GAS 2, FME | Überlandhilfe
Einsatzart: Brand  > Großbrand 
Fahrzeuge: ELW 1 , GWT , HLF 10 , MTW , TLF 16/25 
Weitere Kräfte: AB Tank/Wasser [FW NSU], BFH Duttenberg LF 10/6, BFH Kernstadt DLK 23/12, BFH Kernstadt ELW 1, BFH Kernstadt HLF 20, BFH Kernstadt KdoW, BFH Kernstadt LF 20/16, BFH Kernstadt MTW, BFH Untergriesheim LF 8/6, Bürgermeister Oedheim, WLF-1 [FW NSU]


Einsatzbericht:

Um 16:42 Uhr wurde die Feuerwehr Oedheim durch die Integrierte Leitstelle Heilbronn mit dem Stichwort Gebäudebrand auf die Landstraße zwischen Oedheim und Kochendorf alarmiert. Mehrere Anrufer meldeten eine brennende Scheune. Da sich die Lage bestätigte und für die ersten anrückenden Kräfte bereits eine starke Rauchentwicklung auf der Anfahrt sichtbar war, wurde umgehend ein Löschzug der Feuerwehr Bad Friedrichshall nachgefordert.

Bei der ersten Erkundung konnte eine starke Rauchentwicklung und Flammenschein im Inneren eines Stroh- bzw. Heulagers auf zwei Ebene festgestellt werden. Der Brand war zu diesem Zeitpunkt lokal begrenzt und hatte noch nicht auf die Dachkonstruktion übergegriffen. Daher wurde umgehend ein Innenangriff von zwei Trupps eingeleitet. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr Bad Friedrichhall konnte durch einen starken Personaleinsatz massiv in das Gebäude vorgegangen werden. So konnte nach einer Einsatzdauer von ca. einer Stunde gemeldet werden, dass das Feuer und große Teile des glimmenden Strohs abgelöscht waren. Da durch den Einsatz mehrerer Wärmebildkameras weitere kleine Glutnester lokalisiert werden konnten, war es notwendig das noch im Gebäude befindliche Stroh und Heu auszulagern.

Aufgrund der außerörtlichen Lage war es notwendig eine Wasserförderung über lange Wegstrecken herzustellen. Da in der Erstphase unklar war, wie sich die Brandausbreitung im Gebäude entwickelt wurde parallel hierzu die Feuerwehr Neckarsulm mit einem Wechselladerfahrzeug und dem AB Tank/Wasser alarmiert.

Während des Einsatzes stellte sich heraus, dass das landwirtschaftliche Anwesen unmittelbar nach der Ortsgrenze auf der Gemarkung Bad Friedrichshall lag. Dies hatte jedoch keinen Einfluss auf die reibungslose Zusammenarbeit.